Die Lieferung erfolgt unfrei.
Ab einem Auftragswert in Höhe von 300 Euro liefert die Firma Impress! versandkostenfrei. Innerhalb Deutschlands betragen die Versandkosten bis 15 Kg und unter einem Bestellwert von 300,00 Euro pauschal 6,90 Euro. Bei einem Bestellwert unter 50,00 Euro berechnet die Firma Impress pauschal 10,00 Euro (Mindermengenzuschlag). Alle genannte Preise sind Netto Preise, so dass die Mwst. hinzuzurechnen ist.
Soweit die Impress! zur Tragung der Kosten des Rücktransportes verpflichtet ist, hat sie nur diejenigen Kosten zu erstatten, die bei dem kostengünstigsten Transportweg entstanden wären.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferzeit gültigen Versandkosten.
4. ZahlungsbedingungenDer Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig.
Der Kaufpreis kann nur durch Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung beglichen werden, wenn im Einzelfall nichts anders vertraglich vereinbart wurde.
Die Firma Impress! macht im Verzugsfalle den gesetzlichen Zins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend.
Die Firma Impress! behält sich vor, gewerbliche Kunden, die einer vorherigen Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordentlich nachgekommen sind, nur gegen Vorkasse zu beliefern.
Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahnkosten, wobei pro Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten als vereinbart gelten, sowie Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu Lasten des gewerblichen Kunden.
5. EigentumsvorbehaltBis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Restfinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich die Firma Impress als Verkäufer das Eigentum an unseren Warenlieferungen vor.
Bei Lieferungen an Weiterverkäufer, ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderung einzuziehen.
Der Weiterverkäufer tritt schon jetzt alle Forderungen gegen den Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab, so genannter verlängerter Eigentumsvorbehalt.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der gewerbliche Kunde nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem gewerblichen Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder die Firma Impress sie anerkannt hat.
7. Haftungsbeschränkung
Gegenüber gewerblichen Kunden, dass heißt Unternehmen, haftet die Firma für Impress!, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur wenn und soweit der Firma Impress, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet die Firma Impress bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzte. Für leichte Fahrlässigkeit einer Hauptleistungspflicht haftet die Firma Impress! nur bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens. Der typisch vorhersehbare Schaden beträgt maximal das Doppelte des Bestellwertes.
Der gewerbliche Kunde und Käufer hatte die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
8. Transportschäden
Der gewerbliche Kunde hat die Verpackung und den Inhalt jeder Sendung sofort, noch in Anwesenheit des Zustellers zu überprüfen und Beschädigungen aller Art sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken. Die Firma Impress weist ausdrücklich darauf hin, dass andernfalls eine Regulierung bzw. eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht übernommen werden kann.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Dreieich. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.